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Von der Holschuld der Online-Händler und der Bringschuld der Hersteller.

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Mal abgesehen davon, dass Online Händler gesetzlich verpflichtet sind, auf jeder Produktseite Angaben zu den Lieferzeiten zu machen (BGB-InfoV), hat der Kunde auch ein Anrecht darauf zu erfahren, wie lange er in etwa auf seinen bestellten Artikel warten muss. Denn wer möchte schon gerne mehrere Wochen auf eine Internet-Bestellung warten?!

Sehr schön lässt sich die Verfügbarkeit der Artikel z.B. mit einer ‘Lieferampel’ zeigen:

lagruen

lagelb

larot

Wer im Internet bestellt, will entweder ‘billig’ oder ‘schnell’ oder beides.

Diese Forderungen der Käufer sind legitim! Dennoch ist ‘billig’ ein zweiseitiges Schwert. Der Online-Händler muss Geld verdienen, um auch wieder in einen guten Service für seine Kunden investieren zu können. Deshalb ist auch unser Motto: nicht billig sondern preiswert!

Das Internet eröffnet den Händlern viele Möglichkeiten, sich durch Schnelligkeit vom Wettbewerb abzusetzen. Das ‘alte’ Bonmot gilt heute mehr denn je:

Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen fressen die Langsamen.

Voraussetzung ist eine funktionierende Vernetzung der gesamten Lieferkette.

Kein Online-Händler kann alle möglichen Produkte und Varianten vorrätig halten. Er ist auf die Lieferzusagen seiner Hersteller und Großhändler angewiesen.

Hersteller und Großhändler müssen mit ins Boot.

Ein Online-Händler muss wissen, ob alle von ihm angebotenen Artikel kurzfristig lieferbar sind.

Holschuld vs. Bringschuld

Den Lieferanten – Hersteller bzw. Großhändler – trifft eine Bringschuld; er muss seine Kataloge aktuell halten und über Lieferengpässe und Produktänderungen informieren.

Das Internet bietet nun auch hier große Chancen! Z.B. können Händler über ein gesichertes Händlernetz – ein sog. VPN – an das Internet-Portal des Herstellers oder Großhändlers angeschlossen werden.

Der Händler kann so jederzeit auf aktuelle Produktinformationen sowie den Lieferstatus zugreifen. Somit wandelt sich auch die Bringschuld des Lieferanten in eine Holschuld der Händler.

Hersteller und Großhändler, die diese Chancen erkennen und zügig umsetzen, schaffen einen Wettbewerbsvorteil, der kurzfristig schwer einzuholen ist.

Man muss sicher kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass diese Art der Vernetzung innerhalb der gesamten Lieferkette in naher Zukunft Standard sein wird.

Definitionen:

Holschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der eine Information benötigt, diese vom Inhaber der Information rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form abzuholen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld – und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung inne hat.1)

Bringschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der über eine Information verfügt, diese den Betroffenen und Beteiligten rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld – und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung inne hat.2)


1)Artikel Holschuld. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Juli 2007, 16:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Holschuld&oldid=34231398 (Abgerufen: 24. Oktober 2008, 17:53 UTC)
2)Artikel Bringschuld. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Juli 2007, 16:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bringschuld&oldid=34231415 (Abgerufen: 24. Oktober 2008, 17:54 UTC)

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